Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Zahlungsweise
Mit der Lieferung der Zahlen per E-Mail oder derm Absenden des Bestellformulars "Kostenpflichtig bestellen" erfolgt die Fakturierung der Leistungen. Die Rechnungsbeträge sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Rechte an den Auswertungen, Weitergabe, Abtretung
1.1. Kommunikationsberatung Klaus Braun hält die Rechte an den Auswertungen. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Auswertungen.
1.2. Die Weitergabe der Auswertungen sowie eine Abtretung von Rechten an Dritte ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Kommunikationsberatung Klaus Braun gestattet.
Gewährleistung
2.1. Kommunikationsberatung Klaus Braun wird alles in ihrer Kraft stehende tun, um die angebotene Leistung sorgfältig zu erbringen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die angebotenen Informationen der Vergleichswerte nicht im statistischen Sinne repräsentativ sind. Daher kann die Kommunikationsberatung Klaus Braun keine Haftung für die Allgemeingültigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
2.2. Im Falle der Arglist oder der Übernahme einer Garantie durch die Kommunikationsberatung Klaus Braun, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben die gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel unberührt.
2.3. Die Kommunikationsberatung Klaus Braun haftet für Schäden der Höhe nach unbeschränkt, die von Kommunikationsberatung Klaus Braun, einem Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt dies auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverstößen.
2.4. Im Übrigen ist die Haftung von Kommunikationsberatung Klaus Braun beschränkt auf der vorhersehbaren, typischen Weise eintretenden Schaden. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Verjährung
Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren außer im Falle der Arglist oder der Übernahme einer Garantie in einem Jahr nach Lieferung der Auswertung.